Ausschreibung von Wind an Land weiter unterzeichnet

Auch wenn die Windbranche immer wieder positive Aspekte der Entwicklung kommuniziert: Sie ist noch nicht da, wo sie hin will. Das belegt einmal mehr das Ergebnis der jüngsten Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Wind- und Sonnenenergie. Währen im Bereich der Photovoltaik die Ausschreibung überzeichnet ist, bleibt die Windenergie in Deutschland weiter hinter dem möglichen Ausbau zurück.

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solaranlagen des zweiten Segmentes) der ersten Ausschreibungsrunde 2024 bekannt gegeben. BNetzA-Präsident Klaus Müller ist zufrieden mit den Ergebnissen und sieht die Entwicklung auf Kurs. Der Bundesverband Windenergie (BWE) mahnt indes eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren an.

Zwar wurde das Ausschreibungsvolumen von rund 2.486 MW im Segment Wind an Land nicht erreicht, der Trend zeigt aber, dass sich das Zuschlagsvolumen bei den Ausschreibungen verstetigt. Insgesamt reichten 135 Bieter Gebote mit einem Volumen von etwa 1.836 MW ein. In der Vorrunde waren es 1.981 MW. Wegen Formfehlern hat die BNetzA in dieser Runde sechs Gebote vom Verfahren ausgeschlossen, d.h. 129 eingereichte Gebote mit einem Volumen von 1.795,4 MW haben einen Zuschlag erhalten.

Die regionale Verteilung war ähnlich zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (32 Zuschläge, 379 MW Zuschlagsmenge), Niedersachsen (17 Zuschläge, 319 MW), Mecklenburg-Vorpommern (16 Zuschläge, 274 MW) und Brandenburg (14 Zuschläge, 244 MW).

Die Werte der bezuschlagten Gebote bewegen sich in einer Range zwischen 7,25 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert nur leicht unter dem Höchstwert.

Im Unterschied zur Wind-an-Land-Ausschreibung war die Ausschreibungsrunde für Solar-Dachanlagen überzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich in dieser Runde auf 263 MW, eingereicht wurden aber 194 Gebote mit einem Volumen von 378 MW. Neun Gebote hat die Bundesnetzagentur aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen, bezuschlagt wurden letztendlich 125 Gebote mit einem Volumen von 264 MW.

In der regionalen Differenzierung der Zuschläge zeigt sich eine ausgewogene Verteilung. Insgesamt wurden Projekten in 14 Bundesländern Zuschläge erteilt. Die meisten Zuschläge gingen nach Niedersachen (27 Zuschläge, Zuschlagsmenge 58 MW), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (23 Zuschläge, 45 MW) und Bayern (13 Zuschläge, 27 MW), vor Rheinland-Pfalz (10 Zuschläge, 27 MW) und Hessen (10 Zuschläge, 26 MW).

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 6,90 ct/kWh und 9,48 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnitts-Zuschlagswert beträgt 8,92 ct/kWh; er liegt damit mehr als 1,5 Cent unter dem verringerten Höchstwert (10,5 ct/kWh) und mehr als einen halben Cent unter dem der Vorrunde (9,58 ct/kWh).

Nachdem die BNetzA den Höchstwert für Wind an Land-Ausschreibungen Ende 2022 angehoben hatte, gab es keine Ausschreibungsrunde mehr, in der eine Gebotsmenge von weniger als 1.400 MW eingereicht wurde. Über das Jahr 2023 betrachtet, hat das Volumen der eingereichten Gebote gegenüber den Vorjahren deutlich angezogen und einen Wert von rund 6.500 MW (6,5 GW) erreicht. In den Jahren 2018 bis 2022 lag die Gebotsmenge in keinem Jahr dagegen über 3.700 MW. 2018 und 2019 lag sie sogar unter 3.000 MW (3 GW).

„Der erfreuliche Trend setzt sich fort. Die Ausschreibungen für Wind an Land verstetigen sich weiterhin. Wir sind beim Wind zwar noch nicht da, wo wir hinwollen, um unsere Ausbauziele zu erreichen. Aber wir sind hier auf einem guten Weg. Bei den Ausschreibungen für Solardachanlagen ist die Gebotsmenge sogar leicht gestiegen“, begrüßt BNetzA-Präsident Klaus Müller das Ergebnis der Ausschreibungen.
Die nächsten Ausschreibungsrunden finden für Windenergieanlagen an Land am 1. Mai 2024, die für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. Juni 2024 statt.

Quellen: Nachrichtenprotal iwr.de vom 11. März 2024, Pressemitteilung der BNetzA vom 8. März 2024

 

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